Kfz-Versicherung - Wintertaugliche Allwetterreifen

Von „O“ bis „O“ (Oktober bis Ostern) herrscht einem ungeschriebenen Gesetz zufolge Winterreifenzeit. Doch müssen es immer Winterreifen sein? Wer jetzt noch keine Winterreifen aufgezogen hat, lebt gefährlich. Doch stimmt das?

 

Auch Allwetterreifen erfüllen die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung, wenn sie über das Schneeflocken-Symbol – Alpine-Symbol bzw. Bergpiktogramm mit Schneeflocke – verfügen. Solche Reifen gelten den gesetzlichen Anforderungen nach als uneingeschränkt wintertauglich. Sicher ist damit in erster Linie, wer in Städten und im Flachland unterwegs ist. Aber Achtung: Winter- und Ganzjahresreifen, die ausschließlich mit einem „M+S“-Symbol versehen sind, gelten nur noch bis zum 30. September 2024 als wintertauglich. Danach reicht das „M+S“-Symbol nicht mehr aus. Wer neue Auto-, Bus- und Lkw-Reifen anschafft, kann sich seit Mai 2021 an einem neuen EU-Reifenlabel orientieren. Es sieht aus wie das bekannte Energie-Label an Haushaltsgeräten. Damit lassen sich die Kraftstoff-Effizienz, die Nasshaftung und das Rollgeräusch ablesen und besser vergleichen. Vor allem die Nasshaftung kann bei einer Vollbremsung den Unterschied zwischen einem großen Schrecken und einem Totalschaden ausmachen. Sollte es zu Problemen mit der Bereifung kommen, stehen der Kfz-Versicherer und der Makler zur Verfügung.  

Versicherungsmakler Lothar Weber
Bollinghausen 7a
42929 Wermelskirchen

Tel.: 02196-732315
Fax: 02196-732265

Email: info@vm-lotharweber.de

 

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