Versicherungen für Apotheker - fragen Sie Ihren Makler oder Ihre Maklerin

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Apotheker ist verpflichtend. Denn auch dem gewissenhaftesten Apotheker oder seinen Mitarbeitern können Fehler unterlaufen, die unter Umständen mit hohen Schadenerstforderungen einhergehen.

 

Die Falschberatung von Kunden hat im schlimmsten Fall langwierigen Schäden zur Folge, was unter Umständen mit lebenslangen Zahlungen einhergehen kann. Kommt es zu einem Schadenfall, weil etwa ein Mitarbeiter unsachgemäß Medikamente entsorgt hat, kann das ebenfalls erhebliche finanzielle Folgen für die Apotheke haben. Eine Berufshaftpflicht bietet Schutz gegen solche Berufsrisiken und versichert u. a. auch Unfälle in der Apotheke, wenn z. B. ein Kunde über einen Karton mit Ware stolpert und sich verletzt.

Schutz der Apotheke

Zudem müssen die Gefahren versichert werden, die der Apotheke selbst drohen. Wenn etwa Starkregen in die Innenräume eindringt und wertvolle Medikamente und Geräte zerstört, dann hilft nur eine Inhaltsversicherung. Diese übernimmt in der Regel auch Aufräumarbeiten nach einem Schaden. Ergänzend kann vielfach der Transport von Medikamenten mitversichert werden. Nicht trivial ist die Gefahr eines Rechtsstreites für Apotheker. Daher kann eine Rechtsschutzversicherung helfen, um im Fall der Fälle für Anwälte, Gerichtsgebühren und Vorschüsse aufzukommen. Last but not least ist für Apotheker eine Cyberversicherung unabdingbar, da sie mit zahlreichen sensiblen Kundendaten über Krankheiten und Medikationen zu tun haben. Ihr Makler berät Sie gern.

Versicherungsmakler Lothar Weber
Bollinghausen 7a
42929 Wermelskirchen

Tel.: 02196-732315
Fax: 02196-732265

Email: info@vm-lotharweber.de

 

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