Wenn das Restaurant schließen muss

Betriebe der Gastronomie und solche, die Lebensmittel herstellen oder verkaufen, können durch behördliche Auflagen schnell zum Stillstand kommen.

Die Folge ist nicht selten eine wirtschaftliche Schieflage oder sogar das Aus. Denn tage- oder sogar wochenlange Schließzeiten aufgrund behördlicher Auflagen infolge meldepflichtiger Krankheiten (z. B. Masern) oder Krankheitserregern (z. B. Salmonellen) kann kaum ein Betrieb ohne Folgen überstehen. Es sei denn, er hat eine Betriebsschließungs-Versicherung abgeschlossen, die genau für derartige Risiken aufkommt.
Dafür kommt die Police auf
Die Betriebsschließungs-Versicherung ist eine besondere Form der Betriebsunterbrechungs-Versicherung und hilft die finanziellen Einbußen einer behördlich bedingten Schließung abzufedern. Im Einzelnen ersetzt sie den entgangenen Betriebsgewinn sowie die fortlaufenden Betriebskosten wie Miete oder Pacht, die Lohn- und Gehaltskosten, die Schäden an Waren und Vorräten sowie die Kosten dafür, dass sie wieder brauchbar gemacht oder vernichtet werden. Darüber hinaus kommt sie für die Kosten der Desinfektion der Betriebsräume und die erforderlichen Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen gemäß Infektionsschutzgesetz auf. Epidemien und Pandemien sind bei vielen Versicherern ausgeschlossen. Beraten Sie sich mit Ihrem Makler über die optimale Versicherungslösung.

Versicherungsmakler Lothar Weber
Bollinghausen 7a
42929 Wermelskirchen

Tel.: 02196-732315
Fax: 02196-732265

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